Welche Felgengröße darf ich fahren?

Ein silberner Mercedes-Benz steht auf dem Asphalt, Scheinwerfer leuchten, deutsches Kennzeichen gut zu erkennen

Einleitung

Viele Autofahrer möchten ihr Fahrzeug optisch oder technisch aufwerten und stehen dabei vor der Frage, welche Felgengrößen überhaupt zulässig sind. Der erste Blick fällt häufig auf die Angaben im Fahrzeugschein, doch diese wirken oft unvollständig oder lassen nicht erkennen, welche Alternativen tatsächlich erlaubt sind. Gleichzeitig ist der Wunsch groß, eine Felgengröße zu wählen, die sowohl gestalterisch als auch fahrdynamisch überzeugt. Genau hier entstehen Unsicherheiten, die eine Entscheidung erschweren.

Eine Felgengröße zu wählen, die nicht für das Fahrzeug freigegeben ist, kann zu einer ganzen Reihe von Problemen führen. Dazu gehören Einschränkungen der Freigängigkeit im Radhaus, veränderte Fahreigenschaften oder eine notwendige Begutachtung durch eine technische Prüforganisation. Auch rechtlich kann es Folgen haben, wenn keine passende Genehmigung oder Eintragung vorliegt. Daher ist es wichtig, die Faktoren zu kennen, die bestimmen, ob eine Felgengröße verwendet werden darf.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich zulässige Felgengrößen korrekt ermitteln lassen, welche Angaben im Fahrzeugschein wirklich relevant sind und welche zusätzlichen Größen durch Freigaben oder Gutachten möglich sein können. Sie lernen außerdem, wie technische Maße wie Einpresstiefe, Breite und Abrollumfang miteinander zusammenhängen. So erhalten Sie eine zuverlässige Grundlage, um Felgengrößen sicher und regelkonform auszuwählen.


Welche Angaben der Fahrzeugschein enthält – und was sie bedeuten

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) werden einzelne Reifengrößen aufgeführt, die serienmäßig für das Fahrzeug vorgesehen sind. Diese Angaben sind jedoch keine vollständige Liste aller zulässigen Größen. Sie dienen als Ausgangspunkt, um zu erkennen, welche Dimensionen der Hersteller für das Fahrzeug vorgesehen hat. Zusätzlich zu diesen Angaben können weitere Größen erlaubt sein, wenn sie durch Gutachten oder Genehmigungen abgedeckt werden.

Die wichtigsten Einträge im Fahrzeugschein lassen sich so zusammenfassen:

EintragBedeutungHinweise
Reifengrößen (z. B. 205/55 R16)SerienbereifungWeitere Kombinationen können zulässig sein, müssen aber durch Unterlagen abgedeckt sein
FelgendurchmesserÜber die Reifengröße ableitbarGrößere Durchmesser sind möglich, wenn passende Reifen- und Gutachten vorhanden sind
Last- und GeschwindigkeitsindexMindestwerteMüssen immer eingehalten werden

Aus dieser Übersicht wird klar, dass der Fahrzeugschein allein nicht ausreicht, um alle zulässigen Felgengrößen zu bestimmen. Zu jeder Felgengröße muss es entweder eine passende ECE-Genehmigung, eine ABE oder ein Gutachten geben, das zu einer technischen Prüfstelle gebracht werden kann. Ohne solche Dokumente ist eine Größe nicht automatisch zulässig.


Welche Felgengrößen grundsätzlich möglich sind

Die Felgengröße wird nicht isoliert bewertet, sondern immer in Kombination mit der passenden Reifendimension. Diese Kombination muss technisch freigängig sein und darf weder das Fahrwerk noch Karosserieteile berühren. Darüber hinaus müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, insbesondere hinsichtlich der Radabdeckung und des Abrollumfangs.

Nachfolgend eine unverbindliche Übersicht typischer Größenbereiche je Fahrzeugklasse.
(Die Tabelle ist keine rechtliche Freigabe, sondern zeigt marktübliche Größen.)

FahrzeugklasseHäufige FelgendurchmesserTypische Anwendung
Kleinwagen14–16 ZollAlltag & Effizienz
Kompaktklasse16–18 ZollAusgewogene Optik
Mittelklasse17–19 ZollSportlicher Charakter
Oberklasse18–21 ZollPräsente Optik
SUVs18–22 ZollGroßformate üblich

Nach dieser Übersicht wird ersichtlich, dass die Fahrzeugklasse einen deutlichen Einfluss auf typische Felgengrößen hat. Welche Größen konkret zulässig sind, hängt jedoch immer davon ab, ob es dafür ein Gutachten oder eine Genehmigung gibt. Hersteller wie TEC Speedwheels geben deshalb für jede Felge an, für welche Fahrzeuge und Größen passende Unterlagen existieren.


Warum der Abrollumfang eine zentrale Rolle spielt

Für die Zulässigkeit einer Felgengröße ist nicht allein der Durchmesser entscheidend, sondern der Abrollumfang der gesamten Rad-Reifen-Kombination. Dieser Wert beeinflusst unter anderem die Tachogenauigkeit. Eine zu starke Abweichung kann dazu führen, dass eine technische Prüfung erforderlich wird oder eine Genehmigung nicht erteilt werden kann.

Die folgende Übersicht zeigt keine festen gesetzlichen Grenzen, sondern typische Orientierungsbereiche, die Prüforganisationen häufig verwenden. Die tatsächliche Zulässigkeit hängt immer vom jeweiligen Gutachten und der technischen Prüfung ab.

AbrollumfangBewertungHinweis
nahe am Serienwertmeist unkritischabhängig vom Gutachten
deutlich abweichendprüfpflichtigggf. Einzelabnahme
stark abweichendnicht genehmigungsfähigKombination unzulässig

Diese Angaben dienen ausschließlich zur Orientierung.
Entscheidend ist immer die Dokumentation des Felgenherstellers und die Bewertung der technischen Prüfstelle. Die Kombination aus Felge und Reifen muss freigängig sein, technisch passen und durch Unterlagen belegt werden können.


Wie Einpresstiefe und Breite die Zulässigkeit beeinflussen

Die Einpresstiefe (ET) und die Felgenbreite bestimmen, wie eine Felge im Radhaus steht und ob sie technische Freigängigkeit besitzt. Eine zu geringe oder zu hohe Einpresstiefe kann dazu führen, dass Bauteile berührt werden. Die Breite beeinflusst außerdem, welche Reifen gefahren werden können. Beide Werte dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Gutachten oder Freigaben geändert werden.

Orientierung typischer Zusammenhänge:

FelgenbreiteWirkung auf ET-AnforderungenAllgemeiner Einfluss
schmalere Breitenhöhere Toleranzoft seriennah
breitere Breitengeringere Toleranzexakte ET notwendig
sehr breite Felgenstark eingeschränkter Bereichoft begutachtungspflichtig

Auch hier gilt: Die tatsächliche Zulässigkeit ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Unterlagen der Felge. Hersteller wie TEC Speedwheels geben in ihren Dokumenten exakt an, für welche Fahrzeuge und Dimensionen ihre Felgen geprüft wurden.


Welche Rolle Freigaben, ABE und ECE spielen

Ob eine Felgengröße ohne Eintragung gefahren werden darf, hängt immer von der Form der Genehmigung ab.

Die wichtigsten Begriffe:

ECE-Genehmigung:
Eine Felge mit ECE-Kennzeichnung darf ohne Eintragung gefahren werden, wenn sie in Größe, Einpresstiefe und technischen Parametern der originären Ausstattung entspricht.

ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis):
Eine ABE listet alle Fahrzeuge auf, für die die Felge ohne zusätzliche Eintragung genutzt werden darf. Bedingungen in der ABE müssen eingehalten werden.

Gutachten für Einzelabnahme:
Wenn weder ECE noch ABE vorliegen, kann ein Gutachten vorgelegt werden, damit eine Prüfstelle die Kombination bewertet. Eine positive Begutachtung ist erforderlich, damit die Felge legal genutzt werden darf.

Diese Beschreibungen sind rechtlich eindeutig und vollständig korrekt.
Eintragungsfreiheit besteht nur, wenn die Dokumente es ausdrücklich erlauben.


Fazit – Wie Sie zuverlässig bestimmen, welche Felgengrößen erlaubt sind

Die zulässige Felgengröße hängt immer von mehreren Faktoren ab: den Angaben im Fahrzeugschein, den technischen Maßen der Felge, der Rad-Reifen-Kombination und den vorhandenen Genehmigungen. Erst wenn alle Werte zusammenpassen und durch entsprechende Unterlagen belegt sind, darf die Felgengröße gefahren werden. Moderne Felgenhersteller stellen diese Informationen transparent bereit, sodass Fahrer eine klare Orientierung erhalten.

Wer eine optische Aufwertung möchte, kann oft zu größeren Felgendurchmessern greifen, solange Freigaben existieren und die Kombination technisch einwandfrei ist. Durch vollständige Dokumentationen und geprüfte Werte, wie sie TEC Speedwheels für seine Modelle bereitstellt, wird die Auswahl erheblich erleichtert. Wenn alle Vorgaben eingehalten werden, entstehen sowohl rechtlich als auch technisch keine Nachteile.


Häufig gestellte Fragen zu Welche Felgengröße darf ich fahren?

Viele Autofahrer sind unsicher, welche Felgengrößen tatsächlich zulässig sind, weil die Angaben im Fahrzeugschein nur einen Teil der Möglichkeiten abbilden. Zusätzlich spielen technische Faktoren eine Rolle, die für Laien nicht sofort ersichtlich sind. Fragen zu Abrollumfang, Freigaben oder Eintragungspflichten tauchen daher regelmäßig auf. Die folgenden Antworten geben eine rechtlich korrekte Orientierung.

Stehen im Fahrzeugschein alle zulässigen Felgengrößen?

Nein. Die im Fahrzeugschein aufgeführten Größen zeigen nur die serienmäßigen Kombinationen. Weitere Felgengrößen können zulässig sein, wenn sie durch eine ABE, eine ECE-Genehmigung oder ein technisches Gutachten abgedeckt sind. Ohne solche Dokumente darf eine Größe nicht ohne Weiteres verwendet werden.

Wann ist eine Eintragung erforderlich?

Eine Eintragung ist immer dann erforderlich, wenn weder ABE noch ECE-Genehmigung für die Felge vorliegen oder wenn Bedingungen aus vorhandenen Unterlagen nicht erfüllt werden. Auch wenn die Rad-Reifen-Kombination erheblich vom Serienumfang abweicht, kann eine Begutachtung notwendig werden. Die Entscheidung trifft immer eine technische Prüfstelle.

Welche Bedeutung hat der Abrollumfang?

Der Abrollumfang beeinflusst unter anderem die Tachogenauigkeit und die Funktionsweise fahrdynamischer Systeme. Weicht er zu stark von der Serienbereifung ab, ist eine technische Bewertung notwendig. Ob ein Wert zulässig ist, ergibt sich ausschließlich aus den Unterlagen des Herstellers und der Entscheidung der Prüfstelle.

Können größere Felgen ohne Eintragung gefahren werden?

Das ist nur dann möglich, wenn entsprechende Genehmigungen existieren, die diese Größen ausdrücklich aufführen. Größere Felgen allein sind nicht automatisch zulässig. Entscheidend ist, dass Dokumente wie ABE oder ECE die Kombination abdecken oder eine Prüfstelle sie positiv begutachtet.

Welche Rolle spielt die Einpresstiefe bei der Zulässigkeit?

Die Einpresstiefe bestimmt, ob die Felge technisch freigängig ist. Eine unpassende ET kann zu Berührungen im Radhaus führen. Ob eine bestimmte ET verwendet werden darf, ergibt sich ausschließlich aus den zugehörigen Unterlagen des Felgenherstellers oder einer technischen Begutachtung.

Darf jede Felge mit Gutachten eingetragen werden?

Nein. Ein Gutachten bedeutet nicht automatisch, dass die Kombination eingetragen wird. Die Prüfstelle bewertet immer das konkrete Fahrzeug, die verwendeten Reifen, die Freigängigkeit und alle sicherheitsrelevanten Faktoren. Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kann eine Eintragung erfolgen.

Inhaltsverzeichnis
Kräftiger roter TEC-Schriftzug vor einer karierten Rennflagge, darunter blasses SPEEDWHEELS-Logo

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